Ablauf & Modalitäten
- Telefonkontakt zur Vorstellung und Terminvereinbarung zur Telefonsprechzeit (dienstags 10-11:40 Uhr)
- Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient dem Kennenlernen, dem Beschreiben der Sorgen und Problemen sowie der Auftrags- und Zielklärung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Kopie von Vorbefunden und Zeugnissen, gelbes U-Heft, Chip-Karte des Kindes, schriftliche Einverständniserklärung zur Diagnostik und Behandlung beider Sorgeberechtigter, Schulsachen, Hilfepläne. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Ggf. schließt eine Psychotherapeutische Akutbehandlung an, die das Ziel hat, die Patienten von akuter Symptomatik mit ambulanten psychotherapeutischen Mitteln zu entlasten.
- Probatorische Sitzungen – das sind 5-8 Stunden zum Kennenlernen, zur Erhebung der Entwicklungsgeschichte und zur Multimodale Diagnostik (u.a. Fragebogenverfahren zur Selbst- und Fremdbeurteilung; Intelligenz-, Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik; klinische Tests und Interviews; Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung, Kita- oder Schulbeobachtung (stony brook code))
- Im Auswertungsgespräch werden die Testergebnisse der Diagnostik ausführlich erklärt und zusammengefasst. Es folgt eine Empfehlung und ggf. eine Diagnosestellung. Dann entscheiden Sie, ob und wo Sie Therapie machen wollen.
- Der Antrag auf Verhaltenstherapie wird bei der Krankenkasse durch die Eltern und den Therapeuten gestellt. Zusätzlich muss der behandelnde Kinderarzt oder Psychiater einen Konsiliarbericht ausfüllen, um ursächliche körperliche Erkrankung auszuschließen. Ein Gutachter der Krankenkasse prüft den Antrag.
- Nach der Genehmigung der Krankenkasse beginnt die Therapie und es finden 1-2 Therapiestunden pro Woche statt. Den Eltern werden regelmäßige Gespräche angeboten.
- Rezidivprophylaxe ist eine niederfrequente therapeutische Arbeit, die der Stabilisierung der Patienten dient, um Rückfälle zu vermeiden.